Das Arbeitsschutz- und das Arbeitssicherheitsgesetz schreiben den Betrieben vor, den Arbeitsschutz entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 2) zu gewährleisten, sobald sie Beschäftigte haben. Doch wann ist es ratsam, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen? Nachfolgend möchten wir Ihnen ein paar grundlegende Informationen an die Hand geben.
Grundsätzlich gilt: Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern können den Arbeitsschutz selbst durchführen, wenn der Unternehmer in regelmäßigen Zeitabständen an Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt. Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen eine (interne oder externe) Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, die dem Unternehmen beratend zur Seite steht.